Interaktive KI
Chatbots, Voicebots und Assistenten, die unmittelbar mit Kunden, Beschäftigten oder anderen Personen kommunizieren.
Aktuell zum 2. August 2026
Der Art.-50-Transparenzcheck prüft für konkrete Systeme, Inhalte und Kommunikationskanäle, ob und wie Menschen über KI-Interaktionen oder künstlich erzeugte Inhalte informiert werden sollten.
Art. 50 AI Act
Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern sowie zwischen interaktiven Systemen, technischen Markierungen, Emotionserkennung, biometrischer Kategorisierung, Deepfakes und bestimmten Textveröffentlichungen. Auch Ausnahmen und besondere Formen der Offenlegung können eine Rolle spielen.
Deshalb beginnt der Transparenzcheck nicht mit einem pauschalen Label. Zuerst werden System, Unternehmensrolle, Inhalt, Zweck, Kanal, menschliche Kontrolle und Veröffentlichungskontext abgegrenzt. Erst daraus folgen Hinweis-, Kennzeichnungs- und Prozessvorschläge.
Die Transparenzpflichten gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Besondere Übergangsregelungen, insbesondere für bestimmte technische Anbieterpflichten, werden nach dem bei Beauftragung geltenden Rechtsstand berücksichtigt.
Prüfbereiche
Chatbots, Voicebots und Assistenten, die unmittelbar mit Kunden, Beschäftigten oder anderen Personen kommunizieren.
Audio-, Bild-, Video- oder Textausgaben und die Frage, welche technischen Markierungen der Anbieter bereitstellen muss.
Offenlegung künstlich erzeugter oder manipulierter Medien und bestimmter Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Besondere Information bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung – verbunden mit erheblichen Datenschutzfragen.
Prüffelder
Der Check verbindet die rechtliche Einordnung mit dem tatsächlichen Nutzerkontakt und Veröffentlichungsprozess. Die technische Umsetzung wird berücksichtigt, aber im Standardumfang nicht selbst implementiert oder auditiert.
Einordnung von KI-System, Anbieter- oder Betreiberrolle, eigener Bereitstellung und beteiligten Dienstleistern.
Art der Erzeugung oder Manipulation, Veröffentlichungskontext, Zielgruppe und möglicher öffentlicher Informationszweck.
Offensichtliche KI-Interaktion, Standardbearbeitung, nicht wesentliche Änderungen, redaktionelle Kontrolle und kreative Werke.
Klare, unterscheidbare und zugängliche Information spätestens bei erster Interaktion oder Exposition.
Vorhandene Anbieterfunktionen, Erhalt von Metadaten und organisatorischer Umgang mit fehlenden oder verlorenen Markierungen.
Zusammenspiel mit DSGVO, Barrierefreiheit, Werbung, redaktioneller Verantwortung sowie Persönlichkeits- und Urheberrechten.
Ergebnis
Geprüfte Systeme, Kanäle, Inhaltstypen, Rollen und repräsentative Beispiele.
Einordnung, ob ein Hinweis, eine Offenlegung oder vertiefte Prüfung erforderlich erscheint.
Formulierungsvorschläge für die vereinbarten Chatbots, Medien oder Veröffentlichungsfälle.
Empfehlungen zu Zeitpunkt, Sichtbarkeit, Nähe zum Inhalt und gegebenenfalls Barrierefreiheit.
Zuordnung von Freigabe, menschlicher Kontrolle, redaktioneller Verantwortung und technischer Umsetzung.
Fehlende Anbieterinformationen, technische Abhängigkeiten und erkennbarer Vertiefungsbedarf.
Typische Zielgruppen
Besonders relevant ist der Check, wenn KI nicht nur intern unterstützt, sondern unmittelbar nach außen kommuniziert, Inhalte veröffentlicht oder Menschen analysiert.
Für KI-generierte Bilder, Stimmen, Videos, Avatare, Kampagnen und Unternehmensbeiträge.
Für Chatbots, Voicebots, KI-Assistenten und automatisierte Kundenkommunikation.
Für eigene, angepasste oder unter eigener Marke angebotene KI-Funktionen und technische Markierungskonzepte.
Für Verantwortliche, die Hinweise, Freigaben, redaktionelle Kontrolle und Nachweise koordinieren.
Ablauf
System, Rolle, Kanal, Inhaltstypen, Zielgruppe und Veröffentlichungskontext abgrenzen.
Repräsentative Inhalte, Screenshots, Nutzerabläufe, Anbieterinformationen und bestehende Hinweise bereitstellen.
Transparenzsituationen, Ausnahmen, weitere Pflichten und offene Fragen zuordnen.
Hinweise, Platzierung, Zeitpunkt, menschliche Kontrolle und Zuständigkeiten vorschlagen.
Ergebnis erläutern und technische oder rechtliche Vertiefungen priorisieren.
Varianten und Preise
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen, Behörden, Vereine und andere Organisationen, die für ihre betriebliche oder institutionelle Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden über diese Angebote nicht geschlossen.
Art. 50 Basis ist ein Netto-Festpreis je Prüfung; bei Art. 50 Praxis handelt es sich um einen Netto-Startpreis für den beschriebenen Ausgangsumfang. Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Vertiefungen und Zusatzleistungen werden vor der Beauftragung gesondert vereinbart.
Ein System oder Prozess
990 EUR netto
Je Prüfung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Für einen klar abgegrenzten Standardfall, etwa einen Website-Chatbot oder einen KI-gestützten Veröffentlichungsprozess.
Festpreisgrenze: keine technische Markierungsprüfung, eigene KI-Bereitstellung, biometrische Systeme, umfangreiche Kodexprüfung oder vertiefte Medien- und Datenschutzprüfung.
Mehrere Kanäle
ab 2.490 EUR netto
Je Projekt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Für Unternehmen, die mehrere Fälle ordnen und einen einheitlichen Kennzeichnungs- und Freigabeprozess benötigen.
Startpreis: gilt für den beschriebenen Ausgangsumfang. Mehrere Marken, Gesellschaften, technische Eigenentwicklung oder komplexe Wertschöpfungsketten können den Aufwand erhöhen.
Anbieter oder sensibler Inhalt
auf Anfrage
Für technische Anbieterpflichten, komplexe Medienprojekte oder Anwendungen mit besonderer Personenwirkung.
Individuelles Angebot: Prüffelder, technische Beteiligte, Inhaltsarten und Ergebnisform werden vorab festgelegt.
EU-Verhaltenskodex
Der von Kommission und AI Board bewertete Verhaltenskodex kann bei generativen KI-Systemen als Umsetzungsrahmen für Art. 50 Abs. 2, 4 und 5 herangezogen werden. Eine Unterzeichnung oder Orientierung am Kodex ist freiwillig und beweist die vollständige Einhaltung nicht abschließend.
Ein vertiefter Abgleich mit den Verpflichtungen des Kodex oder die Vorbereitung einer möglichen Unterzeichnung ist nicht Bestandteil von Art. 50 Basis und wird gesondert angeboten.
Aktualisierung
Je begrenzter Aktualisierung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Geeignet bei Änderungen des Systems, des Kommunikationskanals, der Inhaltstypen, des Veröffentlichungsprozesses oder des maßgeblichen Rechtsstands. Umfang und Preis werden vorab festgelegt.
Klare Abgrenzung
Die Bewertung gilt für die vereinbarten Systeme, Inhalte, Kanäle und Abläufe. Sie lässt sich nicht automatisch auf jede spätere Veröffentlichung übertragen.
Watermarking, Metadaten, Content Credentials, Quellcode und Erkennungsmechanismen werden im Standardumfang nicht implementiert oder technisch auditiert.
Eine Kennzeichnung macht einen Inhalt nicht automatisch zulässig. Datenschutz, Werbung, Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte können zusätzliche Prüfungen erfordern.
FAQ
Nein. Art. 50 unterscheidet zwischen verschiedenen Systemen, Rollen und Inhalten und enthält Begrenzungen sowie Ausnahmen. Entscheidend sind unter anderem Inhaltstyp, Zweck, Veröffentlichungskontext, menschliche Kontrolle und die Rolle des Unternehmens.
Bei unmittelbar mit natürlichen Personen interagierenden KI-Systemen besteht grundsätzlich eine Informationspflicht, soweit der KI-Charakter nicht bereits offensichtlich ist. Ob und wie ein Hinweis erforderlich ist, muss für den konkreten Nutzerablauf geprüft werden.
Art. 50 verlangt die Information grundsätzlich klar, unterscheidbar und spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition. Ein nur im Impressum versteckter allgemeiner Hinweis wird diese Anforderungen häufig nicht angemessen abbilden.
Die Ausnahme für bestimmte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse setzt neben menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle voraus, dass eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Andere Informationspflichten können dennoch bestehen.
Nein. Der Kodex ist freiwillig und kann die Umsetzung bestimmter Transparenzpflichten unterstützen. Auch seine Einhaltung ist kein abschließender Beweis vollständiger Compliance.
Ja. Das ist sinnvoll, wenn sowohl der interne Einsatz eines Tools als auch dessen externe Kommunikation, Inhalte oder Nutzerinteraktionen geprüft werden sollen.
Nächster Schritt
Nennen Sie KI-System, Unternehmensrolle, Kommunikationskanal und zwei typische Beispiele. Sie erhalten eine kurze Einschätzung, ob Art. 50 Basis passt oder ein individueller Prüfungsumfang erforderlich ist.