Aktuell zum 2. August 2026

Wann muss KI erkennbar gemacht werden?

Der Art.-50-Transparenzcheck prüft für konkrete Systeme, Inhalte und Kommunikationskanäle, ob und wie Menschen über KI-Interaktionen oder künstlich erzeugte Inhalte informiert werden sollten.

Rechtsrahmen
Art. 50 AI Act und aktueller Omnibus-Stand
Anwendungsfälle
Chatbots, Deepfakes und KI-Inhalte
Ergebnis
Matrix, Hinweise und Prozessvorschläge
Basis
B2B: 990 EUR netto zzgl. USt.

Art. 50 AI Act

Nicht jeder KI-Einsatz braucht denselben Hinweis.

Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern sowie zwischen interaktiven Systemen, technischen Markierungen, Emotionserkennung, biometrischer Kategorisierung, Deepfakes und bestimmten Textveröffentlichungen. Auch Ausnahmen und besondere Formen der Offenlegung können eine Rolle spielen.

Deshalb beginnt der Transparenzcheck nicht mit einem pauschalen Label. Zuerst werden System, Unternehmensrolle, Inhalt, Zweck, Kanal, menschliche Kontrolle und Veröffentlichungskontext abgegrenzt. Erst daraus folgen Hinweis-, Kennzeichnungs- und Prozessvorschläge.

Rechtsstandbezogene Prüfung:

Die Transparenzpflichten gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Besondere Übergangsregelungen, insbesondere für bestimmte technische Anbieterpflichten, werden nach dem bei Beauftragung geltenden Rechtsstand berücksichtigt.

Prüfbereiche

Vier unterschiedliche Transparenzsituationen

01

Interaktive KI

Chatbots, Voicebots und Assistenten, die unmittelbar mit Kunden, Beschäftigten oder anderen Personen kommunizieren.

02

Synthetische Inhalte

Audio-, Bild-, Video- oder Textausgaben und die Frage, welche technischen Markierungen der Anbieter bereitstellen muss.

03

Deepfakes und öffentliche Texte

Offenlegung künstlich erzeugter oder manipulierter Medien und bestimmter Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

04

Biometrie und Emotionen

Besondere Information bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung – verbunden mit erheblichen Datenschutzfragen.

Prüffelder

Vom Gesetzestext zur sichtbaren Information

Der Check verbindet die rechtliche Einordnung mit dem tatsächlichen Nutzerkontakt und Veröffentlichungsprozess. Die technische Umsetzung wird berücksichtigt, aber im Standardumfang nicht selbst implementiert oder auditiert.

System und Rolle

Einordnung von KI-System, Anbieter- oder Betreiberrolle, eigener Bereitstellung und beteiligten Dienstleistern.

Inhalt und Zweck

Art der Erzeugung oder Manipulation, Veröffentlichungskontext, Zielgruppe und möglicher öffentlicher Informationszweck.

Ausnahmen

Offensichtliche KI-Interaktion, Standardbearbeitung, nicht wesentliche Änderungen, redaktionelle Kontrolle und kreative Werke.

Hinweis und Platzierung

Klare, unterscheidbare und zugängliche Information spätestens bei erster Interaktion oder Exposition.

Technische Markierung

Vorhandene Anbieterfunktionen, Erhalt von Metadaten und organisatorischer Umgang mit fehlenden oder verlorenen Markierungen.

Weitere Pflichten

Zusammenspiel mit DSGVO, Barrierefreiheit, Werbung, redaktioneller Verantwortung sowie Persönlichkeits- und Urheberrechten.

Ergebnis

Eine Transparenzmatrix, die im Alltag verwendet werden kann

01

Fallübersicht

Geprüfte Systeme, Kanäle, Inhaltstypen, Rollen und repräsentative Beispiele.

02

Transparenzmatrix

Einordnung, ob ein Hinweis, eine Offenlegung oder vertiefte Prüfung erforderlich erscheint.

03

Hinweistexte

Formulierungsvorschläge für die vereinbarten Chatbots, Medien oder Veröffentlichungsfälle.

04

Platzierungsregeln

Empfehlungen zu Zeitpunkt, Sichtbarkeit, Nähe zum Inhalt und gegebenenfalls Barrierefreiheit.

05

Verantwortlichkeiten

Zuordnung von Freigabe, menschlicher Kontrolle, redaktioneller Verantwortung und technischer Umsetzung.

06

Offene Punkte

Fehlende Anbieterinformationen, technische Abhängigkeiten und erkennbarer Vertiefungsbedarf.

Typische Zielgruppen

Für Kommunikation, Produkt und Compliance

Besonders relevant ist der Check, wenn KI nicht nur intern unterstützt, sondern unmittelbar nach außen kommuniziert, Inhalte veröffentlicht oder Menschen analysiert.

Marketing, Social Media und PR

Für KI-generierte Bilder, Stimmen, Videos, Avatare, Kampagnen und Unternehmensbeiträge.

Website und Kundenservice

Für Chatbots, Voicebots, KI-Assistenten und automatisierte Kundenkommunikation.

Produkt und IT

Für eigene, angepasste oder unter eigener Marke angebotene KI-Funktionen und technische Markierungskonzepte.

Legal, Datenschutz und Redaktion

Für Verantwortliche, die Hinweise, Freigaben, redaktionelle Kontrolle und Nachweise koordinieren.

Ablauf

Vom Beispiel zur einheitlichen Transparenzregel

1

Scope festlegen

System, Rolle, Kanal, Inhaltstypen, Zielgruppe und Veröffentlichungskontext abgrenzen.

2

Beispiele sammeln

Repräsentative Inhalte, Screenshots, Nutzerabläufe, Anbieterinformationen und bestehende Hinweise bereitstellen.

3

Fälle einordnen

Transparenzsituationen, Ausnahmen, weitere Pflichten und offene Fragen zuordnen.

4

Regeln entwerfen

Hinweise, Platzierung, Zeitpunkt, menschliche Kontrolle und Zuständigkeiten vorschlagen.

5

Umsetzung planen

Ergebnis erläutern und technische oder rechtliche Vertiefungen priorisieren.

Varianten und Preise

Ein einzelner Transparenzfall oder ein unternehmensweiter Prozess

Ausschließliches B2B-Angebot

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen, Behörden, Vereine und andere Organisationen, die für ihre betriebliche oder institutionelle Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden über diese Angebote nicht geschlossen.

Art. 50 Basis ist ein Netto-Festpreis je Prüfung; bei Art. 50 Praxis handelt es sich um einen Netto-Startpreis für den beschriebenen Ausgangsumfang. Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Vertiefungen und Zusatzleistungen werden vor der Beauftragung gesondert vereinbart.

Ein System oder Prozess

Art. 50 Basis

990 EUR netto

Je Prüfung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

Für einen klar abgegrenzten Standardfall, etwa einen Website-Chatbot oder einen KI-gestützten Veröffentlichungsprozess.

  • ein interaktives System oder Veröffentlichungsprozess
  • ein Kommunikationskanal
  • bis zu zwei repräsentative Fälle
  • 30 Minuten Auftaktgespräch
  • kompakte Transparenzmatrix
  • Hinweis-, Platzierungs- und Dokumentationsvorschläge
  • 30 Minuten Ergebnisgespräch

Festpreisgrenze: keine technische Markierungsprüfung, eigene KI-Bereitstellung, biometrische Systeme, umfangreiche Kodexprüfung oder vertiefte Medien- und Datenschutzprüfung.

Mehrere Kanäle

Art. 50 Praxis

ab 2.490 EUR netto

Je Projekt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

Für Unternehmen, die mehrere Fälle ordnen und einen einheitlichen Kennzeichnungs- und Freigabeprozess benötigen.

  • bis zu drei Systeme oder Kanäle
  • bis zu fünf repräsentative Fälle
  • erweiterte Transparenz- und Rollenmatrix
  • Text- und Platzierungsvorschläge
  • Regeln für menschliche Prüfung
  • kompakter interner Prozess
  • 90 Minuten Umsetzungsworkshop

Startpreis: gilt für den beschriebenen Ausgangsumfang. Mehrere Marken, Gesellschaften, technische Eigenentwicklung oder komplexe Wertschöpfungsketten können den Aufwand erhöhen.

Anbieter oder sensibler Inhalt

Individualprüfung

auf Anfrage

Für technische Anbieterpflichten, komplexe Medienprojekte oder Anwendungen mit besonderer Personenwirkung.

  • eigene oder White-Label-KI-Systeme
  • technische Markierungs- und Erkennbarkeitskonzepte
  • Abgleich mit dem EU-Verhaltenskodex
  • Deepfakes, Avatare oder Voice Cloning
  • Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung
  • vertiefte Datenschutz- oder Medienrechtsprüfung

Individuelles Angebot: Prüffelder, technische Beteiligte, Inhaltsarten und Ergebnisform werden vorab festgelegt.

EU-Verhaltenskodex

Geeigneter Umsetzungsrahmen, aber kein Compliance-Siegel

Der von Kommission und AI Board bewertete Verhaltenskodex kann bei generativen KI-Systemen als Umsetzungsrahmen für Art. 50 Abs. 2, 4 und 5 herangezogen werden. Eine Unterzeichnung oder Orientierung am Kodex ist freiwillig und beweist die vollständige Einhaltung nicht abschließend.

Ein vertiefter Abgleich mit den Verpflichtungen des Kodex oder die Vorbereitung einer möglichen Unterzeichnung ist nicht Bestandteil von Art. 50 Basis und wird gesondert angeboten.

Aktualisierung

Neue Systeme und Kanäle neu einordnen

Aktualisierungscheck ab 490 EUR netto

Je begrenzter Aktualisierung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

Geeignet bei Änderungen des Systems, des Kommunikationskanals, der Inhaltstypen, des Veröffentlichungsprozesses oder des maßgeblichen Rechtsstands. Umfang und Preis werden vorab festgelegt.

Klare Abgrenzung

Was der Transparenzcheck leistet – und was nicht

Fallbezogene Einordnung

Die Bewertung gilt für die vereinbarten Systeme, Inhalte, Kanäle und Abläufe. Sie lässt sich nicht automatisch auf jede spätere Veröffentlichung übertragen.

Keine technische Zertifizierung

Watermarking, Metadaten, Content Credentials, Quellcode und Erkennungsmechanismen werden im Standardumfang nicht implementiert oder technisch auditiert.

Weitere Rechte bleiben relevant

Eine Kennzeichnung macht einen Inhalt nicht automatisch zulässig. Datenschutz, Werbung, Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte können zusätzliche Prüfungen erfordern.

FAQ

Häufige Fragen zu Art. 50 AI Act

Muss ab 2. August 2026 jeder KI-generierte Inhalt gekennzeichnet werden?

Nein. Art. 50 unterscheidet zwischen verschiedenen Systemen, Rollen und Inhalten und enthält Begrenzungen sowie Ausnahmen. Entscheidend sind unter anderem Inhaltstyp, Zweck, Veröffentlichungskontext, menschliche Kontrolle und die Rolle des Unternehmens.

Braucht jeder Chatbot einen KI-Hinweis?

Bei unmittelbar mit natürlichen Personen interagierenden KI-Systemen besteht grundsätzlich eine Informationspflicht, soweit der KI-Charakter nicht bereits offensichtlich ist. Ob und wie ein Hinweis erforderlich ist, muss für den konkreten Nutzerablauf geprüft werden.

Reicht ein allgemeiner Hinweis im Impressum?

Art. 50 verlangt die Information grundsätzlich klar, unterscheidbar und spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition. Ein nur im Impressum versteckter allgemeiner Hinweis wird diese Anforderungen häufig nicht angemessen abbilden.

Sind redaktionell geprüfte KI-Texte immer kennzeichnungsfrei?

Die Ausnahme für bestimmte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse setzt neben menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle voraus, dass eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Andere Informationspflichten können dennoch bestehen.

Ist die Unterzeichnung des EU-Verhaltenskodex verpflichtend?

Nein. Der Kodex ist freiwillig und kann die Umsetzung bestimmter Transparenzpflichten unterstützen. Auch seine Einhaltung ist kein abschließender Beweis vollständiger Compliance.

Kann der Transparenzcheck mit dem Tool-Freigabecheck kombiniert werden?

Ja. Das ist sinnvoll, wenn sowohl der interne Einsatz eines Tools als auch dessen externe Kommunikation, Inhalte oder Nutzerinteraktionen geprüft werden sollen.

Nächster Schritt

Welches System kommuniziert mit wem – und welche Inhalte werden veröffentlicht?

Nennen Sie KI-System, Unternehmensrolle, Kommunikationskanal und zwei typische Beispiele. Sie erhalten eine kurze Einschätzung, ob Art. 50 Basis passt oder ein individueller Prüfungsumfang erforderlich ist.